Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat am 14. August 2017 in Kraft und zielt darauf ab, Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis Ende 2022 online verfügbar zu machen. Es ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Das OZG soll die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit von Verwaltungsprozessen steigern. Es zielt darauf ab, den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu modernisieren, Wartezeiten zu reduzieren und Bürokratie abzubauen.